Vergleichsportal – Sparfuchs Helferlein?

von | Mrz 17, 2023 | Gastro-Tipps | 0 Kommentare

Laut einer Forsa Umfrage hat jeder zweite Internetnutzer bereits ein Vergleichsportal genutzt. Ist es doch auch ein verlockendes Angebot, statt auf den Seiten Der Produkt- und Dienstleistungsanbieter die teils unterschiedlich aufgebauten Angebote zu suchen und zu vergleichen, sich auf einem solchen Portal alles schön untereinander und geordnet anzuschauen.

 

Vergleichsportal

Kann ich dem Ergebnis des Vergleichsportal vertrauen?

Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wie sich ein solches Portal finanziert? Das es sich bei den meisten Anbietern um ein wirtschaftliches Unternehmen und keinen gemeinnützigen Verein handelt, ist noch verständlich. Die Frage welche sich der Verbraucher aber stellen sollte: hat die Zahlung von Provisionen an das Portal Einfluss auf das Ranking?

Mit dieser Unsicherheit im Hinterkopf findet man auf den Plattformen auch wenig Informationen über die Höhe und den Einfluss von Provisionszahlungen der zu vergleichenden Dienstleistungen und Produkten.

Auch die Verbraucherzentrale bemängelte das fehlen gesetzlicher Rahmenbedingungen. „Rankings auf Vergleichsportalen sollten unabhängig von Provisionszahlungen oder Geschäftsbeziehungen erfolgen müssen. Alles andere ist Werbung und sollte nicht als unabhängiger Vergleich ausgegeben werden dürfen“, sagt Jutta Gurkmann vom vzbv

Damit der Verbraucher das Vertrauen eines Vergleichsportals einschätzen kann, müssten, so Gurkmann die Rankingmethoden leicht verständlich hinterlegt sein.

Ein Beispiel: Oft ist die Sortiereinstellung auf „Empfehlung“ eingestellt. Wer hier aber wen und warum empfiehlt – ist meist nicht hinterlegt.

Kein Internetnutzer kann so sicher sein, dass Provisionszahlungen die Reihenfolge des Rankings nicht beeinflusst.

Dabei sind Zahlungen ja legitim für Vermittlungen, jedoch nicht für das Erkaufen von Ranking. Die müssten transparent gemacht werden, so die Kritik der Verbraucherzentrale.

Auch das Bundeskartellamt befasste sich mit dem Thema
Beim Bundeskartellamt hat man 36 Portale unter die Lupe genommen. Oft zeigte sich, dass die Vergleiche nicht vollständig und repräsentativ waren, weil wichtige Anbieter nicht in das Ergebnis eingeflossen waren. Allein dadurch mangelte es an Objektivität.

Ein anderes Beispiel: Angebote über dem Ranking, sozusagen auf Position 0 wurden nicht ausreichend oder gar nicht als Werbung deklariert.

Neben der Forderung nach gesetzlicher Regelung ist hier natürlich auch der Verbraucher gefragt. Er muss sich darüber informieren, wie der Vergleich zustande kam und wie umfangreich die eingeflossenen Angebote sind. Von den üblichen Marketing Tricks, der künstlichen Verknappung oder Exklusivität sollte man sich nicht beeinflussen lassen.

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Anja Rehlinger

Anja Rehlinger

Autorin

Anja Rehlinger ist eine hessische Frohnatur und Mutter zweier süßer Banausen, die sie auf Trapp halten. Neben ihrem Hauptjob als Bürokauffrau ist für sie das Schreiben von Blogartikeln eine gelungene Abwechslung im Berufsalltag.