Degressive Abschreibung (AfA) seit 2025: Große steuerliche Vorteile für Gastrogeräte – was Betreiber jetzt wissen sollten

von | Dez. 13, 2025 | Presse, Über uns | 0 Kommentare

Seit dem 19. Juli 2025 können Unternehmen in Deutschland wieder von der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter profitieren – und dazu gehören auch Gastrogeräte wie Bräter, Grilltechnik und Hockerkocher aus Edelstahl.

Die Bundesregierung hat diese Investitionsoffensive gestartet, um Modernisierung, Digitalisierung und Energieeffizienz im Mittelstand zu fördern. Für Gastronomiebetriebe, Caterer, Imbisse und Foodtrucks ergibt sich dadurch ein echter finanzieller Vorteil, der die Anschaffung neuer Geräte deutlich attraktiver macht.

 

Was bedeutet degressive AfA?

Bei der degressiven Abschreibung wird in den ersten Jahren ein höherer Betrag steuerlich geltend gemacht, der sich anschließend jährlich reduziert. Das verschafft Betrieben mehr Liquidität, weil sich die Steuerlast unmittelbar senkt.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Bis zu 30 % Abschreibung im ersten Jahr
  2. Gilt für Anschaffungen bis 31. Dezember 2027
  3. Anwendbar für bewegliche Wirtschaftsgüter, also u. a.: 
    1. Gastrobräter
    2. Grillgeräte
    3. Edelstahl-Hockerkocher
    4. Küchentechnik
    5. Fahrzeuge & Maschinen
    6. IT und technische Anlagen
  1. Die Regelung gilt nur für neue Geräte (keine gebrauchten)
Degressive Abschreibung Blogartikel

Welche Vorteile haben Gastronomiebetriebe konkret?

Für viele Betriebe ist 2025–2027 ein idealer Zeitraum, um über eine Modernisierung der eigenen Küchentechnik nachzudenken.

  1. Schneller steuerlicher Effekt

Die hohe Abschreibung im ersten Jahr kann die Steuerlast spürbar senken.

  1. Planungssicherheit

Durch die geregelte Absetzung über mehrere Jahre lässt sich die Wirtschaftlichkeit neuer Geräte besser kalkulieren.

  1. Modernisierung ohne Zeitdruck

Bis Ende 2027 bleibt genügend Zeit, Investitionen sinnvoll zu planen – etwa beim Austausch älterer Grillgeräte.

 

Beispiel: Abschreibung eines Gastrobräters (vereinfachtes Muster)

Angenommen, ein Gerät kostet 1.000 € netto.

  1. 1. Jahr (30 % degressive AfA): 300 € Abschreibung
  2. 2. Jahr (30 % auf den Restwert von 700 €): 210 €
  3. 3. Jahr: 147 €
  4. usw.

Dies ergibt in den ersten Jahren einen überdurchschnittlich hohen steuerlichen Entlastungseffekt.

(Hinweis: Die tatsächlichen Werte können je nach Steuerberaterempfehlung variieren.)

 

Wichtig: Keine Finanzierung erforderlich

Die steuerliche Förderung gilt unabhängig davon, wie die Anschaffung erfolgt –
ob Kauf aus Eigenmitteln, Leihe, Finanzierung oder Mietkauf.

In diesem Beitrag wird bewusst keine Finanzierungsform empfohlen.
Jeder Betrieb sollte gemeinsam mit seinem Steuerberater klären, welche Art der Anschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Wer über neue Edelstahl-Gastrobräter, Grillgeräte oder Hockerkocher nachdenkt, kann zwischen 2025 und 2027 steuerlich besonders profitieren.
Die Kombination aus:

  1. hochwertiger, langlebiger Edelstahltechnik
  2. gesteigerter Energieeffizienz
  3. und der steuerlichen Entlastung

macht Investitionen in professionelle Küchentechnik im genannten Zeitraum besonders attraktiv.

 

Unser Hinweis: Steuerberater einbeziehen

Die Anwendung der degressiven AfA ist zwar unbürokratisch, sollte jedoch immer mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da:

  1. jede Unternehmenssituation anders ist
  2. die Wahl der Abschreibungsmethode Auswirkungen auf die Bilanz haben kann
  3. Förderprogramme sich gegenseitig beeinflussen können

 

Fazit

Die degressive Abschreibung bietet Gastronomiebetrieben eine seltene Gelegenheit, Investitionen steuerlich deutlich schneller abzuschreiben. Wer seine Küchentechnik modernisieren möchte, sollte sich mit seinem Steuerberater über die konkreten Möglichkeiten beraten – und die Chance nutzen, solange sie gilt.

 

Rechtlicher Hinweis 

Die folgenden Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, können jedoch keinen Steuerberater ersetzen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.

Jede steuerliche Situation ist individuell – daher sollten Unternehmen vor Investitionsentscheidungen immer Rücksprache mit einem qualifizierten Steuerberaterhalten, um die für den eigenen Betrieb optimale Lösung zu finden.

Unsere Geschichte

Unser Juergen Dross Professional Services Blog findet seinen Ursprung in unserer Juergen Dross Professional Service GmbH. Es fällt allerdings schwer die Juergen Dross Professional Services GmbH in eine „Schublade“ zu stecken, um unsere Vielfältigkeit zu definieren. Wir sind mehr. Wir sind in diversen Kanälen und mit diversen Dienstleistungen inkl. einer eigenen Manufaktur am Markt unterwegs.
Die Juergen Dross Professional Services GmbH ist inhabergeführt und ging aus einem von Balduin Droß 1959 in Katzenfurt, im damaligen Kreis Wetzlar, gegründeten Konstruktionsbüro für Maschinenbau und Architektur hervor.
Jürgen Droß leitet heute die 2009 von ihm gegründete Juergen Dross Professional Services GmbH als Geschäftsführer in Deutschland und USA. Mit dem JDPS Blog haben wir uns den Wunsch erfüllt, unseren Kunden auch nach dem Kauf eines Produktes mit tollen Anregungen, Rezepten sowie Informationen rund um den Grill zur Seite zu stehen.

Aktuelle Beiträge