PPWR-Bevollmächtigter: EU-Bürokratie auf Händlerkosten

PPWR-Bevollmächtigter: EU-Bürokratie auf Händlerkosten

Warum ich die neue Länderpflicht für ein praxisfernes und ungerechtes System halte

Kurzfassung

Der PPWR-Bevollmächtigte ist für grenzüberschreitend verkaufende Onlinehändler ein neues Symbol europäischer Überregulierung. Wer verpackte Waren direkt an Endnutzer in andere EU-Mitgliedstaaten verkauft, soll nach Artikel 45 Absatz 3 der EU-Verpackungsverordnung in jedem betroffenen Zielland außer seinem Niederlassungsstaat einen dort ansässigen Bevollmächtigten bestellen. Ich halte diese Konstruktion für Schwachsinn: Sie schafft Kosten, nationale Mittelsmänner und Verwaltungsarbeit, ohne dass dadurch auch nur ein Karton weniger anfällt.

Einleitung

Ich bin Onlinehändler. Ich verpacke Waren nicht zum Vergnügen, sondern weil Kunden sie bestellen und unbeschädigt geliefert bekommen wollen. Trotzdem baut die Europäische Union mit der PPWR ein System auf, in dem der Händler nicht nur für Verpackung und Entsorgung zahlen, sondern bei grenzüberschreitenden Direktverkäufen auch noch Bevollmächtigte in den einzelnen Zielländern unterhalten soll.

Das Ziel – weniger Verpackungsabfall und mehr Recycling – ist vernünftig. Der gewählte Weg ist es aus meiner Sicht nicht. Er trifft die bequem kontrollierbaren Händler, schafft eine neue Dienstleisterindustrie und lässt zentrale Verursachungsfragen weitgehend außen vor.

Was die PPWR tatsächlich verlangt

Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Bei grenzüberschreitenden Direktverkäufen an Endnutzer kann ein Händler zum „Produzenten“ im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung werden. EPR – Extended Producer Responsibility – bedeutet, dass derjenige, der Verpackungen erstmals in einem Land bereitstellt, organisatorisch und finanziell für deren spätere Abfallphase einstehen muss.

Artikel 45 Absatz 3 verlangt für solche Fälle einen schriftlich beauftragten EPR-Bevollmächtigten in jedem betroffenen Mitgliedstaat außer dem Staat, in dem der Produzent niedergelassen ist. Ein deutscher Onlinehändler braucht also nicht blind 26 Verträge. Er kann die Pflicht aber in jedem EU-Land auslösen, in das er verpackte Ware direkt an Endnutzer verkauft.

Hinzu kommen länderbezogene Registrierung, Meldungen und finanzielle Beteiligung. Genau darin liegt das Problem: Der Binnenmarkt verspricht freien Warenverkehr, die Verpackungsbürokratie zerlegt denselben Verkaufsvorgang wieder in nationale Verwaltungsinseln.

Bevollmächtigte: gesetzlich erzeugte Wegelagerei

Meine Meinung dazu ist eindeutig: Diese Bevollmächtigtenpflicht ist gesetzlich erzeugte Wegelagerei. Der Händler braucht die Dienstleistung nicht, um einen Karton zu vermeiden, eine Verpackung besser zu konstruieren oder Altpapier hochwertiger zu recyceln. Er braucht sie, weil die Verordnung einen nationalen Mittelsmann verlangt.

Damit entsteht ein Geschäftsmodell, dessen Nachfrage nicht aus einem erkennbaren Mehrwert für den Händler entsteht, sondern aus gesetzlichem Zwang. Zugespitzt gesagt: Der Bevollmächtigte kassiert, verwaltet und reicht Daten weiter. Für die eigentliche Verpackung, ihre Sammlung oder ihre Verwertung leistet er aus Sicht des zahlenden Händlers nichts Greifbares.

Ich halte deshalb auch die einschlägigen deutschen Dienstleister, die mit Registrierung, Systembeteiligung und Bevollmächtigtenmodellen Geld verdienen, für weitgehend überflüssig. In meiner drastischen Alltagssprache: so überflüssig wie ein Pickel am Arsch. Das ist meine Bewertung des vom Gesetz geschaffenen Geschäftsmodells – keine Behauptung, dass einzelne Unternehmen ihre vertraglichen Aufgaben nicht erfüllen.

Der Wert des Altpapiers darf nicht im System verschwinden

Papier und Pappe sind nicht nur Abfall, sondern handelbare Sekundärrohstoffe. Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen können deshalb nicht nur für Sammlung und Behandlung vergütet werden, sondern mit dem gewonnenen Material Erlöse erzielen. Mein erster Impuls war: In einem solchen Bürokratiesystem wird dieser Erlös bestimmt wieder vergessen, während der Händler die volle Rechnung erhält.

Der Rechtstext sagt allerdings etwas anderes. Artikel 8a Absatz 4 der Abfallrahmenrichtlinie verlangt ausdrücklich, Erlöse aus Wiederverwendung und aus dem Verkauf von Sekundärrohstoffen bei den vom Produzenten zu tragenden Kosten zu berücksichtigen. Ich kann deshalb nicht seriös behaupten, der Wert der Pappe werde rechtlich „an keiner Stelle“ angerechnet.

Meine Kritik wird dadurch konkreter: Wo sieht der zahlende Händler diese Anrechnung? Welche Erlöse wurden erzielt? Wie stark reduzieren sie seine Gebühren? Solange Systeme und Dienstleister das nicht einfach, vergleichbar und prüfbar offenlegen, bleibt der Verdacht bestehen, dass die Wertstofferlöse irgendwo in der Kette versickern, während die Kosten sicher beim Händler landen.

Der Händler zahlt, obwohl der Kunde den Versand auslöst

Die PPWR folgt dem Verursacherprinzip, ordnet den „Verursacher“ aber bequem am Händler fest. Das halte ich für falsch. Der konkrete Versandkarton entsteht, weil ein Kunde eine Warenlieferung bestellt. Ohne diese Entscheidung gäbe es weder Paket noch Füllmaterial noch Transportetikett.

Natürlich entscheidet der Händler über Material und Dimensionierung. Er muss unnötige Verpackung vermeiden. Aber den Bedarf an einer sicheren Transportverpackung verursacht der Versandwunsch des Kunden. Trotzdem zahlt nicht der Besteller sichtbar für die ökologischen und administrativen Folgen seiner Versandentscheidung. Die Kosten werden dem Händler auferlegt und anschließend versteckt in Produktpreise oder Versandkosten eingerechnet.

Das ist keine ehrliche Lenkung. Ehrlich wäre eine transparente Verpackungs- und Retourenkostenposition, die dort sichtbar wird, wo die Entscheidung fällt: beim Bestellenden.

Acht Hosen bestellen, sieben zurückschicken: Wer bezahlt den Irrsinn?

Besonders absurd wird das System bei exzessiven Retouren. Wer acht Hosen bestellt, sieben zurückschickt und dieses Verhalten regelmäßig wiederholt, produziert zusätzliche Verpackungen, Transportwege, Sortierarbeit und vermeidbare Emissionen. Paketdienstfahrer bewegen die Folgen dieses Konsumverhaltens durch unsere Straßen. Bezahlt wird kollektiv: durch Händler, vernünftige Kunden, Paketdienste und Umwelt.

Ich nenne ein solches Bestellverhalten idiotisch, weil es die Kosten des eigenen Handelns auf andere abwälzt. Nicht jeder Rücksender handelt so: Passformprobleme, mangelhafte Ware und berechtigte Reklamationen gehören zum Distanzhandel. Aber systematische Auswahlbestellungen mit extremen Retourenquoten dürfen nicht so behandelt werden, als seien sie folgenlos.

Solche Kunden sollten teuer bezahlen – nicht als Strafe für ein gesetzliches Widerrufsrecht, sondern durch eine rechtssichere, verursachungsgerechte Beteiligung an den zusätzlichen Logistik- und Verpackungskosten, soweit der Gesetzgeber das zulässt. Wer vermeidbar vierzehn Paketbewegungen für einen einzigen behaltenen Artikel auslöst, darf nicht dieselben Kosten tragen wie ein Kunde, der überlegt bestellt und die Ware behält.

Die Pflicht gilt jetzt – trotz geplantem Rückzieher

Seit dem 12. August 2026 ist die PPWR anzuwenden. Damit ist auch die Pflicht aus Artikel 45 Absatz 3 aktuell grundsätzlich in Kraft. Onlinehändler können sich also nicht darauf verlassen, dass sie einen Bevollmächtigten irgendwann vielleicht nicht mehr benötigen. Solange die Rechtslage nicht tatsächlich geändert wurde, müssen sie die geltende Pflicht beachten.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, genau diese Bevollmächtigtenpflicht bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Begründet wird das mit Verwaltungsentlastung und flexibleren Durchsetzungswegen. Der Vorschlag befindet sich jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren. Er setzt das geltende Recht nicht außer Kraft.

Politisch ist das entlarvend: Die EU lässt eine Pflicht in Kraft treten, deren Aussetzung die Kommission bereits vorgeschlagen hat, weil sie unnötigen Verwaltungsaufwand erkennt. Die Händler müssen währenddessen Verträge schließen, Strukturen aufbauen und Geld ausgeben. Sollte die Aussetzung später beschlossen werden, bleiben Aufwand und Kosten der Zwischenzeit bei ihnen hängen. Mehr muss man über die Qualität dieser Konstruktion kaum sagen.

Was Onlinehändler jetzt erfüllen müssen

Die PPWR ist in Kraft. Die Zeit für Vorbereitungen ist vorbei. Betroffene Onlinehändler müssen die für sie geltenden Registrierungs-, Melde-, Finanzierungs- und Bevollmächtigtenpflichten erfüllen.

Wer verpackte Waren direkt an Endnutzer in andere EU-Mitgliedstaaten verkauft, muss für jedes betroffene Zielland die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt haben. Dazu gehören insbesondere die notwendige Registrierung, die Beteiligung am jeweiligen EPR-System und – soweit Artikel 45 Absatz 3 greift – die Bestellung eines dort ansässigen Bevollmächtigten.

Wer die Umsetzung versäumt hat, befindet sich nicht mehr in einer unverbindlichen Prüf- oder Vorbereitungsphase. Bestehende Versäumnisse müssen unverzüglich festgestellt und beseitigt werden. Die Pflicht ist keine kommende Aufgabe, sondern geltendes Recht.

Fazit

Ich halte die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht für puren Schwachsinn. Sie reduziert keine Verpackung, sondern vervielfacht Ansprechpartner, Verträge, Registrierungen und Kosten. Sie macht nationale Mittelsmänner die sich irgendwo die Eier schaukeln, zu Gewinnern eines Problems, das an ganz anderer Stelle gelöst werden müsste.

Eine sinnvolle Verpackungspolitik würde Verpackungen vermeiden, Wertstofferlöse transparent gegenrechnen und diejenigen wesentlich stärker an den Kosten beteiligen, die durch gedankenlose Mehrfachbestellungen und exzessive Retouren zusätzliche Transporte auslösen.

Die PPWR gilt bereits. Betroffene Onlinehändler müssen die daraus entstehenden Pflichten erfüllen. Gleichzeitig muss der politische Widerspruch gegen diese unsinnige Bevollmächtigtenpflicht weitergehen, damit aus dem europäischen Binnenmarkt kein Binnenmarkt für nutzlose Bevollmächtigtengebühren wird.

Resilienz im Bevölkerungsschutz: Warum dezentrale Kochstellen zur kommunalen Grundausstattung gehören

Resilienz im Bevölkerungsschutz: Warum dezentrale Kochstellen zur kommunalen Grundausstattung gehören

Lehren aus aktuellen Versorgungslagen: Wie Gemeinden ihre Handlungsfähigkeit bei Infrastrukturausfällen mit einfacher, robuster Technik sichern.

Der aktuelle Stromausfall in Teilen Berlins führt Entscheidungsträgern in ganz Deutschland vor Augen, wie fragil unsere Versorgungsketten sein können. Wenn die elektrische Infrastruktur ausfällt – sei es durch technische Defekte, Unwetter oder externe Einwirkung – stehen Kommunen vor der Herausforderung, die Grundversorgung der Bevölkerung ad hoc sicherzustellen.

Neben Wärme und Licht ist die Verpflegungslogistik der kritischste Faktor in den ersten 72 Stunden. Hier zeigt sich: Wer flexible, netzunabhängige Lösungen im Portfolio hat, bleibt handlungsfähig.

 
Die Lücke zwischen Haushaltsgerät und Feldküche

In vielen kommunalen Notfallplänen klafft eine Lücke. Auf der einen Seite stehen kleine Campingkocher, die für die Mengen in einer Turnhalle völlig unzureichend sind. Auf der anderen Seite stehen große Feldkochherde (Gulaschkanonen) des Katastrophenschutzes, die oft lange Vorlaufzeiten benötigen oder zentral gebunden sind.

Genau hier ist der 11 kW Hockerkocher (HK2000EV2) das taktisch sinnvollste Bindeglied für Bauhöfe, Feuerwehren und kommunale Krisenstäbe.

 

Ideal geeignet für KRITIS-Szenarien und Notlagen

Für Beschaffer und Einsatzleiter zählen im Ernstfall harte Fakten: Leistung, Sicherheit und logistische Integrierbarkeit. Wenn Kritische Infrastrukturen (KRITIS) wie das Stromnetz ausfallen, bietet dieses Gerät durch seine Bauart entscheidende taktische Vorteile:

  • Logistikfreundliche Maße: Platz in Gerätewagen und Lagern ist kostbar. Mit einem quadratischen Grundmaß von 460 x 460 mm lässt sich der Kocher problemlos in Standard-Regalsystemen lagern und stapeln. Mit einer Höhe von 420 mm bietet er eine ergonomische Arbeitshöhe, nimmt aber im Einsatzfahrzeug kaum Raum ein.
Hockerkocher Maße 11kw
  • Massive Leistung für Großgebinde: Mit 11 Kilowatt Leistung ist der HK2000EV2 darauf ausgelegt, große Flüssigkeitsmengen effizient zu erhitzen. Die Konstruktion ist dabei so ausgelegt, dass ein Nutzungsbereich von einem Durchmesser bis zu 540 mm abgedeckt wird. Das bedeutet: Auch breite Töpfe (bis ca. 75 Liter) stehen sicher und stabil. Das ist essenziell für die thermische Desinfektion von Wasser oder die Zubereitung von Eintöpfen für viele Personen.
  • Einsatzbereit auf Knopfdruck (Piezo): In hektischen Lagen und bei widrigen Wetterbedingungen sucht niemand gerne nach Feuerzeugen. Das Gerät verfügt über eine integrierte Piezo-Zündung. Ein Knopfdruck genügt, und die Flamme brennt sofort – unabhängig von Feuchtigkeit oder Wind.
  • Sicherheit nach Industriestandard: Im öffentlichen Raum ist Sicherheit oberstes Gebot. Unsere Geräte verfügen über eine thermoelektrische Zündsicherung. Sollte die Flamme (z. B. durch Überkochen) erlöschen, schließt das Gasventil automatisch.
  • Netzunabhängigkeit: Während Induktionsherde bei einem Blackout stillstehen, ist dieser Kocher mit handelsüblichem Propangas sofort einsatzbereit.

 

Fazit: Vorsorge ist eine Investition in Ruhe

Die Ereignisse in Berlin mahnen zur Vorbereitung, nicht zur Panik. Eine Gemeinde, die autarke Kochstellen dezentral vorhält (z. B. in Schulen, Bürgerhäusern oder Feuerwehr-Gerätehäusern), nimmt einer Krisenlage die Spitze. Sie können Ihren Bürgern im wahrsten Sinne des Wortes etwas „Warmes“ bieten, wenn die Heizung kalt bleibt.

 

Der HK2000EV2 ist keine Ausgabe für den Moment, sondern eine langfristige Bestandsinvestition in die Resilienz Ihrer Kommune.

👉 Hier finden Sie die technischen Daten und Beschaffungsinformationen zum HK2000EV2 11 KW

Hockerkocher Bevölkerungsschutz Sommer

Degressive Abschreibung (AfA) seit 2025: Große steuerliche Vorteile für Gastrogeräte – was Betreiber jetzt wissen sollten

Degressive Abschreibung (AfA) seit 2025: Große steuerliche Vorteile für Gastrogeräte – was Betreiber jetzt wissen sollten

Seit dem 19. Juli 2025 können Unternehmen in Deutschland wieder von der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter profitieren – und dazu gehören auch Gastrogeräte wie Bräter, Grilltechnik und Hockerkocher aus Edelstahl.

Die Bundesregierung hat diese Investitionsoffensive gestartet, um Modernisierung, Digitalisierung und Energieeffizienz im Mittelstand zu fördern. Für Gastronomiebetriebe, Caterer, Imbisse und Foodtrucks ergibt sich dadurch ein echter finanzieller Vorteil, der die Anschaffung neuer Geräte deutlich attraktiver macht.

 

Was bedeutet degressive AfA?

Bei der degressiven Abschreibung wird in den ersten Jahren ein höherer Betrag steuerlich geltend gemacht, der sich anschließend jährlich reduziert. Das verschafft Betrieben mehr Liquidität, weil sich die Steuerlast unmittelbar senkt.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Bis zu 30 % Abschreibung im ersten Jahr
  2. Gilt für Anschaffungen bis 31. Dezember 2027
  3. Anwendbar für bewegliche Wirtschaftsgüter, also u. a.: 
    1. Gastrobräter
    2. Grillgeräte
    3. Edelstahl-Hockerkocher
    4. Küchentechnik
    5. Fahrzeuge & Maschinen
    6. IT und technische Anlagen
  1. Die Regelung gilt nur für neue Geräte (keine gebrauchten)
Degressive Abschreibung Blogartikel

Welche Vorteile haben Gastronomiebetriebe konkret?

Für viele Betriebe ist 2025–2027 ein idealer Zeitraum, um über eine Modernisierung der eigenen Küchentechnik nachzudenken.

  1. Schneller steuerlicher Effekt

Die hohe Abschreibung im ersten Jahr kann die Steuerlast spürbar senken.

  1. Planungssicherheit

Durch die geregelte Absetzung über mehrere Jahre lässt sich die Wirtschaftlichkeit neuer Geräte besser kalkulieren.

  1. Modernisierung ohne Zeitdruck

Bis Ende 2027 bleibt genügend Zeit, Investitionen sinnvoll zu planen – etwa beim Austausch älterer Grillgeräte.

 

Beispiel: Abschreibung eines Gastrobräters (vereinfachtes Muster)

Angenommen, ein Gerät kostet 1.000 € netto.

  1. 1. Jahr (30 % degressive AfA): 300 € Abschreibung
  2. 2. Jahr (30 % auf den Restwert von 700 €): 210 €
  3. 3. Jahr: 147 €
  4. usw.

Dies ergibt in den ersten Jahren einen überdurchschnittlich hohen steuerlichen Entlastungseffekt.

(Hinweis: Die tatsächlichen Werte können je nach Steuerberaterempfehlung variieren.)

 

Wichtig: Keine Finanzierung erforderlich

Die steuerliche Förderung gilt unabhängig davon, wie die Anschaffung erfolgt –
ob Kauf aus Eigenmitteln, Leihe, Finanzierung oder Mietkauf.

In diesem Beitrag wird bewusst keine Finanzierungsform empfohlen.
Jeder Betrieb sollte gemeinsam mit seinem Steuerberater klären, welche Art der Anschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Wer über neue Edelstahl-Gastrobräter, Grillgeräte oder Hockerkocher nachdenkt, kann zwischen 2025 und 2027 steuerlich besonders profitieren.
Die Kombination aus:

  1. hochwertiger, langlebiger Edelstahltechnik
  2. gesteigerter Energieeffizienz
  3. und der steuerlichen Entlastung

macht Investitionen in professionelle Küchentechnik im genannten Zeitraum besonders attraktiv.

 

Unser Hinweis: Steuerberater einbeziehen

Die Anwendung der degressiven AfA ist zwar unbürokratisch, sollte jedoch immer mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da:

  1. jede Unternehmenssituation anders ist
  2. die Wahl der Abschreibungsmethode Auswirkungen auf die Bilanz haben kann
  3. Förderprogramme sich gegenseitig beeinflussen können

 

Fazit

Die degressive Abschreibung bietet Gastronomiebetrieben eine seltene Gelegenheit, Investitionen steuerlich deutlich schneller abzuschreiben. Wer seine Küchentechnik modernisieren möchte, sollte sich mit seinem Steuerberater über die konkreten Möglichkeiten beraten – und die Chance nutzen, solange sie gilt.

 

Rechtlicher Hinweis 

Die folgenden Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, können jedoch keinen Steuerberater ersetzen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.

Jede steuerliche Situation ist individuell – daher sollten Unternehmen vor Investitionsentscheidungen immer Rücksprache mit einem qualifizierten Steuerberaterhalten, um die für den eigenen Betrieb optimale Lösung zu finden.

Amazon – vom einstigen Segen zum zerstörerischen Monopol

Amazon – vom einstigen Segen zum zerstörerischen Monopol

Amazon war einmal ein Symbol für Fortschritt und Bequemlichkeit. Heute steht der Konzern sinnbildlich für das, was im modernen Onlinehandel schiefläuft: Marktmacht, Ausbeutung, Abhängigkeit und die schleichende Zerstörung mittelständischer Strukturen.

Während immer mehr Menschen kritiklos auf den „Jetzt kaufen“-Button drücken, gerät kaum jemand ins Nachdenken, wer dafür bezahlt – und das sind weder Jeff Bezos noch seine Aktionäre.

Der Preis der Bequemlichkeit

Amazon lebt von einer einfachen Formel: maximale Kundenbindung durch Bequemlichkeit. Schnelle Lieferung, einfache Rückgabe, niedrige Preise – das klingt gut, ist aber teuer erkauft.

Denn die Kehrseite ist brutal:

  • Händler werden gnadenlos ausgesiebt, wenn sie nicht in Amazons System passen.
  • Gebühren, Werbekosten und Margen fressen Existenzen auf.
  • Plagiate und Billigimporte aus Fernost überschwemmen den Marktplatz, während ehrliche Anbieter kaum noch mithalten können.
  • Und wenn etwas schiefläuft, entscheidet ein Algorithmus, nicht ein Mensch.

Das alles passiert unter dem Deckmantel der Effizienz – tatsächlich ist es ein System der Abhängigkeit, das unzählige kleine und mittelständische Betriebe in den Ruin treibt.

Der schleichende Verlust an Vielfalt

Wer heute auf Amazon sucht, glaubt, ein riesiges Angebot vor sich zu haben. Doch der Schein trügt.

Viele der sichtbaren Produkte stammen längst von denselben Großhändlern, Importeuren oder Amazon selbst. Marken verschwinden, individuelle Angebote werden verdrängt, Qualität spielt keine Rolle mehr.
Ziel ist es, den Kunden im System zu halten – egal, wer oder was verkauft wird.

Der Preis ist hoch:

  • Die Vielfalt im Onlinehandel schrumpft.
  • Innovationen werden abgewürgt, weil keiner mehr wagt, gegen Amazon anzutreten.
  • Regionale Händler verlieren ihre Kunden an einen anonymen Konzern ohne Gesicht.

Und die Kunden? Sie zahlen trotzdem.

Viele glauben, sie würden bei Amazon sparen. Doch das ist eine Illusion.
Der Preis, der im Warenkorb steht, ist längst nicht der wahre Preis:

  • Arbeitsbedingungen in den Logistikzentren, die man in Deutschland kaum laut aussprechen darf.
  • Druck auf Lieferanten, die unter den Einkaufskonditionen zusammenbrechen.
  • Datensammelei und totale Kontrolle über das Kaufverhalten jedes Einzelnen.

Am Ende zahlt jeder mit – nicht nur mit Geld, sondern mit einem Stück Freiheit.

Warum es Alternativen geben muss

Es ist höchste Zeit, dass wir umdenken.
Statt alles über ein einziges Portal abzuwickeln, sollten wir wieder dort einkaufen, wo Menschen stehen, nicht Maschinen.

  • Direkt beim Hersteller kaufen – fairer, transparenter, persönlicher.
  • Regionale Onlineshops unterstützen, die wirklich hinter ihren Produkten stehen.
  • Den Preis hinterfragen, statt nur den Rabatt zu sehen.

Wer billig und bequem kauft, füttert das System, das andere ruiniert.

Fazit

Amazon ist längst kein Marktplatz mehr, sondern ein Kontrollinstrument.
Was als Händlerparadies begann, ist zu einem System geworden, das Wettbewerb vernichtet, Werte zerstört und Menschen austauschbar macht.

Es braucht wieder Rückgrat im Handel – und Käufer, die nicht alles mit sich machen lassen.
Denn wer den Mittelstand retten will, muss aufhören, Amazon groß zu machen.

amazon

Willkommen im Team: Thomas Hiller verstärkt die Geschäftsführung der Juergen Dross Professional Services GmbH

Willkommen im Team: Thomas Hiller verstärkt die Geschäftsführung der Juergen Dross Professional Services GmbH

Wir freuen uns sehr, Herrn Thomas Hiller aus Spangenberg als weiteren Geschäftsführer in unserem Unternehmen begrüßen zu dürfen.

Thomas Hiller bringt nicht nur technisches Know-how und Organisationsstärke mit, sondern verfügt durch seine langjährige selbständige Tätigkeit bereits über umfangreiche Erfahrung in Unternehmensführung, Produktion und Projektkoordination. Dieses Wissen wird künftig maßgeblich zur Weiterentwicklung und Professionalisierung unserer Abläufe beitragen.

Gemeinsam mit Jürgen Droß wird Thomas Hiller die strategische Ausrichtung der Juergen Dross Professional Services GmbH weiter vorantreiben und unsere Marken – allen voran ChattenGlut und die Gasgeräte Manufaktur Hessen – mit frischen Impulsen stärken.

„Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und darauf, gemeinsam neue Projekte anzustoßen und die Erfolgsgeschichte fortzuschreiben“, so Thomas Hiller.

Auch Geschäftsführer Jürgen Droß betont:

„Mit Thomas Hiller gewinnen wir nicht nur einen erfahrenen Partner, sondern auch einen Menschen, der unsere Philosophie von Qualität, Nachhaltigkeit und praxisnaher Entwicklung teilt.“

Wir heißen Thomas Hiller herzlich willkommen und freuen uns auf eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft!

Tom Hiller

Juergen Dross Professional Services GmbH jetzt auf führenden E-Procurement-Plattformen präsent

Juergen Dross Professional Services GmbH jetzt auf führenden E-Procurement-Plattformen präsent

20.000 Produktvarianten innerhalb von 2–3 Tagen lieferbar – Hersteller bietet maximale Flexibilität für den digitalen B2B-Einkauf

 

Ehringshausen, 6. Juni 2025 – Die Juergen Dross Professional Services GmbH, Hersteller der bekannten Gastrobräter-Marke ChattenGlut, baut ihre digitale Vertriebsstrategie weiter aus und kooperiert ab sofort mit nahezu allen führenden E-Procurement- und SRM-Plattformen in Deutschland und Europa. Dazu zählen unter anderem SAP Ariba, Jaggaer, Coupa, Mercateo/Unite, SynerTrade, Proactis, Simple System und weitere spezialisierte Einkaufsplattformen.

Mit dieser breiten Plattformpräsenz reagiert das Unternehmen auf die zunehmende Digitalisierung der Einkaufsprozesse in Industrie, Gastronomie und öffentlicher Verwaltung – und bringt ein besonderes Alleinstellungsmerkmal mit: über 20.000 konfigurierbare Produktvarianten, die innerhalb von 2–3 Werktagen gefertigt und versendet werden können.

 

Digitale Einkaufslösungen treffen auf flexible Fertigung

„Unsere Kunden erwarten heute nicht nur Qualität und Funktionalität, sondern auch Geschwindigkeit und Flexibilität, das muss sich im digitalen Einkauf widerspiegeln“, sagt Geschäftsführer Juergen Dross. „Durch die Integration in führende E-Procurement-Plattformen ermöglichen wir es Einkaufsteams, direkt aus ihrem System auf unsere konfigurierbaren Produkte zuzugreifen, ohne Mehraufwand oder Medienbrüche.“

Die Zusammenarbeit ermöglicht den Plattformen wiederum eine Sortimentserweiterung um hochspezialisierte, kurzfristig verfügbare Premium-Produkte aus deutscher Fertigung, ein wichtiger Mehrwert in einer Zeit, in der Individualisierung, Nachhaltigkeit und Schnelligkeit an Bedeutung gewinnen.

 

Vorteile für Plattformen und Einkäufer

Für die E-Procurement-Partner bietet die Kooperation unter anderem:

  • Zugang zu einem spezialisierten Nischenhersteller mit innovativen Produkten für den Gastronomiebedarf
  • Kurze Lieferzeiten trotz Individualisierung ideal für just-in-time Anforderungen
  • Technische Beratung direkt vom Hersteller bei komplexen Anfragen oder Projekten
  • Nachhaltige Produktion und kurze Lieferketten durch Fertigung in Deutschland
  • Reibungslose Systemintegration durch bestehende EDI- und Katalogschnittstellen

 

Für Einkäufer auf den Plattformen ergeben sich klare Vorteile:

  • Hohe Planbarkeit durch kurze Lieferzeiten
  • Einfache Konfiguration direkt im E-Procurement-System
  • Automatisierte Bestell- und Freigabeprozesse
  • Minimierung des Verwaltungsaufwands im Einkauf
  • Qualitätssicherung durch direkten Zugriff auf den Hersteller

 

 

Über Juergen Dross Professional Services GmbH

Die Juergen Dross Professional Services GmbH mit Sitz in Ehringshausen ist Hersteller und Anbieter professioneller Geräte für den Gastronomiebedarf. Unter der Eigenmarke ChattenGlutentwickelt und fertigt das Unternehmen langlebige Gastrobräter und Zubehörprodukte für den gewerblichen Einsatz – von modularen Standardlösungen bis hin zu individuell konfigurierbaren Ausführungen.

Das Unternehmen steht für 100 % Fertigung in Deutschland, durchdachtes Produktdesign und kompromisslose Qualität – unterstützt durch einen schnellen, digitalisierten Fertigungsprozess, der Kunden eine neue Dimension an Flexibilität eröffnet.

 

Pressekontakt:
Juergen Dross Professional Services GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: info@dross-professional-services.de
Web: www.dross-professional-services.de 

 

Gastrobräter