Im Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung bezüglich der A-z-Garantie von Amazon getroffen: Diese Garantie ist für Händler nicht verbindlich. Das bedeutet, dass die A-z-Garantie nur eine Vereinbarung zwischen Amazon und den Kundinnen und Kunden darstellt. Die Entscheidung des Gerichts betont die Notwendigkeit der Waffengleichheit. Wenn Amazon den Antrag auf A-z-Garantie ablehnt, können sich die Kundinnen und Kunden im Rahmen des Gewährleistungsrechts an den jeweiligen Verkäufer oder die Verkäuferin wenden. Dieses Recht muss auch den Verkäufern und Verkäuferinnen zustehen.
Wie wir damit umgehen
Bei der Juergen Dross Professional Services GmbH legen wir großen Wert darauf, dass alle Entscheidungen fair und gesetzeskonform getroffen werden. Aus diesem Grund erkennen wir die Entscheidungen von Amazon im Rahmen der A-z-Garantie grundsätzlich nicht an. Stattdessen führen wir eigene Beurteilungen entsprechend dem Gewährleistungsrecht durch.
Warum machen wir das?
Unsere Herangehensweise stellt sicher, dass Ihre Anliegen gerecht behandelt werden und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wir sind der Überzeugung, dass diese Vorgehensweise sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unser Unternehmen die beste Lösung darstellt.
Was bedeutet das für Sie?
Sollten Sie jemals eine Beanstandung oder ein Anliegen haben, können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre Anfrage sorgfältig und gemäß den geltenden Gewährleistungsgesetzen prüfen. Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Juergen Dross Professional Services GmbH