Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

von | Feb 14, 2025 | Presse, Über uns | 0 Kommentare

Eine weitere unsinnige und teure Vorschrift für Händler

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, und es hat für Onlinehändler nur eines im Gepäck: eine weitere teure, unnötige Vorschrift, die nicht nur den Handlungsspielraum der Unternehmer einschränkt, sondern auch die ohnehin schon steigenden Kosten im Handel weiter anheizt. Was auf den ersten Blick als ein Schritt in Richtung mehr Inklusion und Chancengleichheit daherkommt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine bürokratische Hürde, die den Onlinehandel unnötig belastet.

Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen gewährleisten. Es schreibt vor, dass auch Online-Shops für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden müssen. Diese Vorschrift ist ein weiteres Beispiel für die wachsende Zahl von Regulierungen, die Unternehmern in Deutschland das Leben schwer machen. Wo bleibt die Selbstbestimmung der Shopbetreiber, die ihre Geschäftspraktiken eigenständig gestalten möchten?

Die Wahrheit über die „Barrierefreiheit“

Wer den Onlinehandel kennt, weiß, dass die meisten Online-Shops bereits gewisse grundlegende Anpassungen vornehmen, um eine breite Kundengruppe anzusprechen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Online-Shop von Natur aus barrierefrei sein muss. Weder wird jede Webseite von Menschen mit Behinderungen besucht, noch kann jeder Online-Shop die Bedürfnisse einer solch spezifischen Gruppe in vollem Umfang abdecken. Wenn ein Onlineshop nicht barrierefrei ist, dann ist das einzig und allein das Problem des Shopbetreibers. Im schlimmsten Fall verliert er einen Kunden – und der kann sich durch ein anderes Angebot auf dem Markt mit weniger Aufwand oder ohne Einschränkungen wiederfinden.

Warum die Kostenexplosion durch Vorschriften nicht weiter akzeptiert werden kann

Der wahre Skandal des BFSG ist jedoch der enorme bürokratische Aufwand und die damit verbundenen Kosten, die Unternehmern aufgebürdet werden. Wer jetzt schon in den einschlägigen Berufen tätig ist, weiß, dass eine vollständige Umstellung auf Barrierefreiheit, vor allem für kleinere Online-Shops, die nur ein begrenztes Budget haben, zu einer finanziellen Belastung wird. Tausende von Euro für Anpassungen und die Implementierung von Barrierefreiheit, ohne dass tatsächlich ein größerer Nutzen für das Unternehmen entsteht – und das alles nur, weil eine Vorschrift es so verlangt.

Die Kosten, die Händler durch diese unnötigen Vorschriften verursachen, tragen letztlich alle Verbraucher. Denn diese steigen in Form von höheren Preisen für Produkte und Dienstleistungen, die durch die zusätzlichen Anforderungen entstehen. Und das, obwohl viele Kunden mit einer nicht-barrierefreien Webseite durchaus leben könnten. Der bürokratische Aufwand, der sich aus diesen vermeintlichen „Gleichbehandlungsgesetzen“ ergibt, wird letztlich zu einer der Ursachen für die steigenden Preise, die Verbraucher ständig beklagen.

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

Es ist nicht zu leugnen, dass Barrierefreiheit eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft spielt. Aber es muss auch klar sein, dass es in einem marktwirtschaftlichen System die Verantwortung des Shopbetreibers ist, zu entscheiden, wie er seine Website gestaltet. Wenn ein Onlineshop aus unternehmerischer Sicht keine Notwendigkeit sieht, in teure barrierefreie Umstellungen zu investieren, ist dies seine Entscheidung und nicht die des Staates. Wenn nur ein Bruchteil der Kunden von Barrierefreiheit profitiert, sollten sich die Kosten für diese Umstellung nicht mit staatlichen Vorschriften auf alle Händler ausweiten. Es geht hier nicht um ein gesellschaftliches Bedürfnis, sondern um eine politische Entscheidung, die Unternehmer dazu zwingt, Ressourcen in einen Bereich zu investieren, der in vielen Fällen völlig unverhältnismäßig erscheint.

Fazit: Schluss mit unnötigen Vorschriften

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist nichts anderes als ein weiteres Beispiel für die zunehmende Regulierungswut, die den deutschen Onlinehandel belastet. Es ist eine Vorschrift, die dazu führt, dass die Kosten für Händler und Verbraucher unnötig in die Höhe getrieben werden – ohne echten Mehrwert. Unternehmer sollten die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wie sie ihr Geschäft führen. Wenn ein Händler entscheidet, auf Barrierefreiheit zu setzen, dann sollte er das aus eigenem Antrieb tun und nicht aufgrund einer politischen Vorschrift, die ihm teure Anpassungen aufzwingt.

In Zeiten, in denen Verbraucher immer wieder über steigende Preise klagen, darf es nicht sein, dass die Politik durch unnötige Vorschriften noch mehr Kosten produziert, die am Ende die Kunden tragen müssen. Es ist an der Zeit, dass die Politik aufhört, den Unternehmern ständig neue Hürden zu setzen, die die ohnehin schon hohen Kosten weiter in die Höhe treiben.

 

 

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Anja Rehlinger

Anja Rehlinger

Autorin

Anja Rehlinger ist eine hessische Frohnatur und Mutter zweier süßer Banausen, die sie auf Trapp halten. Neben ihrem Hauptjob als Bürokauffrau ist für sie das Schreiben von Blogartikeln eine gelungene Abwechslung im Berufsalltag.