Zusammenspiel zwischen der EU-Richtlinie 2016/426/EU (oft als Gasgeräteverordnung bezeichnet), der Norm DIN EN 498 und dem CE-Kennzeichnungsverfahren

von | Sep 25, 2024 | Gastro-Tipps, Produktsicherheit, Über uns | 0 Kommentare

Das Zusammenspiel zwischen der EU-Richtlinie 2016/426/EU (oft als Gasgeräteverordnung bezeichnet), der Norm DIN EN 498 und dem CE-Kennzeichnungsverfahren ist ein komplexes Thema, das jedoch entscheidend für die Sicherheit und Qualität von unserer Gasgeräte ist. In unserem Blogbeitrag lässt sich dieses Zusammenspiel wie folgt erläutern:

 

EU-Richtlinie 2016/426/EU: Die Grundlage für die Sicherheit von Gasgeräten

Die EU-Richtlinie 2016/426/EU, auch als Gasgeräteverordnung bekannt, bildet den rechtlichen Rahmen für das Inverkehrbringen von Gasgeräten und -ausrüstungen in der Europäischen Union. Ziel der Richtlinie ist es, ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie den Schutz von Haustieren und Gütern zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl die Anforderungen an die Sicherheit von Gasgeräten als auch an deren Energieeffizienz.

Ein zentrales Element der Richtlinie ist die Konformitätsbewertung, die Hersteller von Gasgeräten durchlaufen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Diese Bewertung erfolgt in verschiedenen Modulen, wobei Modul B als „EU-Baumusterprüfung“ eine zentrale Rolle spielt.

 

Modul B: Die EU-Baumusterprüfung

Modul B ist der erste Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren für Gasgeräte und beschreibt die EU-Baumusterprüfung. Bei dieser Prüfung wird ein repräsentatives Muster des Produkts, das sogenannte „Baumuster“, von einer benannten Stelle überprüft. Diese Stelle bewertet, ob das Baumuster alle relevanten Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/426/EU erfüllt.

Die EU-Baumusterprüfung umfasst eine technische Analyse des Produkts, bei der seine Konstruktion und die verwendeten Materialien auf ihre Sicherheit und Eignung geprüft werden. Außerdem werden Prüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Produkt unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen sicher funktioniert.

Wenn das Baumuster alle Anforderungen erfüllt, stellt die benannte Stelle eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist ein entscheidender Nachweis dafür, dass das Produkt den Vorgaben der EU-Richtlinie entspricht.

 

DIN EN 498: Spezifische Anforderungen an Gasgeräte

Während die EU-Richtlinie 2016/426/EU den allgemeinen rechtlichen Rahmen vorgibt, definiert die DIN EN 498 spezifische technische Anforderungen für eine bestimmte Kategorie von Gasgeräten, nämlich Gasbrenner für den Außenbereich, wie z.B. Gasgrills oder Heizstrahler. Diese Norm legt detaillierte technische Kriterien fest, die solche Geräte erfüllen müssen, um sicher und effizient betrieben werden zu können.

Die DIN EN 498 umfasst unter anderem Anforderungen an:

  • Die Konstruktion des Geräts, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit gegen Überhitzung und Flammenrückschlag.
  • Die Materialien, aus denen das Gerät gefertigt ist, um eine langfristige Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
  • Die Leistung des Geräts, einschließlich der Wärmeabgabe und der Effizienz des Brennstoffverbrauchs.
  • Die Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. automatische Abschaltmechanismen oder Schutzvorrichtungen.

Durch die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 498 kann der Hersteller sicherstellen, dass sein Gasgerät nicht nur den allgemeinen Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/426/EU, sondern auch den spezifischen technischen Normen entspricht, die für diese Art von Geräten gelten.

 

Das CE-Kennzeichen: Nachweis der Konformität

Das CE-Kennzeichen ist das sichtbare Zeichen dafür, dass ein Produkt alle relevanten europäischen Normen und Richtlinien einhält, einschließlich der EU-Richtlinie 2016/426/EU und der DIN EN 498. Um das CE-Kennzeichen anbringen zu dürfen, muss der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, was im Falle von Gasgeräten die Durchführung der EU-Baumusterprüfung nach Modul B beinhaltet.

 

Mit der Anbringung des CE-Kennzeichens erklärt der Hersteller:

  1. Konformität mit der EU-Richtlinie 2016/426/EU: Das Produkt entspricht den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Gasgeräteverordnung.
  2. Einhaltung der spezifischen Normen, wie DIN EN 498: Das Produkt erfüllt die technischen Anforderungen, die in der relevanten harmonisierten Norm für seine spezifische Geräteklasse festgelegt sind.
  3. Durchlaufen eines Konformitätsbewertungsverfahrens: Das Produkt wurde von einer benannten Stelle geprüft und eine entsprechende Baumusterprüfbescheinigung wurde ausgestellt.

 

Fazit: Ein Zusammenspiel für Sicherheit und Qualität

Das Zusammenspiel von EU-Richtlinie 2016/426/EU, DIN EN 498 und dem CE-Kennzeichnungsverfahren stellt sicher, dass Gasgeräte in der EU sicher und zuverlässig sind. Die EU-Baumusterprüfung nach Modul B bildet dabei die Grundlage für die Bewertung der Konformität eines Geräts, während die DIN EN 498 als spezifische Norm sicherstellt, dass die besonderen Anforderungen an bestimmte Gasgerätearten erfüllt werden. Das CE-Kennzeichen ist schließlich der Nachweis dafür, dass wir als Hersteller alle erforderlichen Schritte unternommen haben, um die Sicherheit und Konformität unserer Produkte zu garantieren.

Für uns als Hersteller von Gasgeräten ist es daher entscheidend, die Anforderungen dieser Richtlinie und Normen genau zu verstehen und korrekt umzusetzen, um nicht nur die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sondern auch die Marktzulassung in der Europäischen Union zu erhalten.

 

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Anja Rehlinger

Anja Rehlinger

Autorin

Anja Rehlinger ist eine hessische Frohnatur und Mutter zweier süßer Banausen, die sie auf Trapp halten. Neben ihrem Hauptjob als Bürokauffrau ist für sie das Schreiben von Blogartikeln eine gelungene Abwechslung im Berufsalltag.