Unsere Schritte zur CE-Kennzeichnung von Gasgeräten: Blogbeitrag zum Blick hinter die Kulissen

Unsere Schritte zur CE-Kennzeichnung von Gasgeräten: Blogbeitrag zum Blick hinter die Kulissen

Als Hersteller Händler von Gasgeräten wissen wir, wie entscheidend die CE-Kennzeichnung für den Vertrieb unserer Produkte innerhalb der Europäischen Union (EU) ist. Diese Kennzeichnung stellt sicher, dass unsere Gasgeräte den strengen EU-Richtlinien entsprechen und den hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards gerecht werden. In diesem Beitrag teilen wir unsere Erfahrungen und geben einen Überblick über die notwendigen Schritte, die wir unternehmen, um die CE-Kennzeichnung erfolgreich zu erhalten.

 

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung für uns als Hersteller?

Die CE-Kennzeichnung ist mehr als nur ein Zeichen auf unseren Produkten – sie bestätigt, dass unsere Gasgeräte allen relevanten EU-Richtlinien und -Verordnungen entsprechen. Für uns als Hersteller ist es eine gesetzliche Pflicht und gleichzeitig ein Qualitätsmerkmal, das Vertrauen bei unseren Kunden schafft. Die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen liegt vollständig bei uns.

 

Unsere Schritte zur CE-Kennzeichnung von Gasgeräten

  1. Relevante Richtlinien identifizieren: Der erste Schritt, den wir als Hersteller unternehmen, ist die Identifizierung aller relevanten EU-Richtlinien, die für unsere Gasgeräte gelten. Insbesondere konzentrieren wir uns auf die Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426, die die grundlegenden Sicherheitsanforderungen definiert.
  2. Produktanforderungen klären: Wir stellen sicher, dass unsere Gasgeräte alle spezifischen Anforderungen erfüllen. Durch die Anwendung harmonisierter Normen können wir nachweisen, dass unsere Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  3. Prüfung der Notwendigkeit einer benannten Stelle: In manchen Fällen ziehen wir eine benannte Stelle hinzu, um die Konformität unserer Produkte zusätzlich bestätigen zu lassen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn unsere Gasgeräte komplexe oder besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen.
  4. Konformitätsbewertungsverfahren durchführen: Wir führen umfassende Prüfungen und Tests durch, um sicherzustellen, dass unsere Gasgeräte alle festgelegten Anforderungen erfüllen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Konformität unserer Produkte zu gewährleisten.
  5. Erstellung der technischen Dokumentation: Alle relevanten Dokumente wie Konstruktionspläne, Risikoanalysen und Prüfberichte werden von uns sorgfältig erstellt und archiviert. Diese Dokumentation ist unerlässlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen.
  6. Ausstellung der Konformitätserklärung und Kennzeichnung des Produkts: Nach erfolgreicher Prüfung stellen wir eine EU-Konformitätserklärung aus und versehen unsere Gasgeräte mit der CE-Kennzeichnung. Dies ist der offizielle Nachweis, dass unsere Produkte den EU-Vorgaben entsprechen.
  7. Kontinuierliche Fertigungskontrolle: Wir überwachen die Fertigung unserer Gasgeräte kontinuierlich, um sicherzustellen, dass jedes einzelne Gerät den festgelegten Anforderungen entspricht. Sollte es zu Änderungen im Produktionsprozess kommen, prüfen wir, ob eine erneute Bewertung erforderlich ist.
  8. Überwachung von Markt und Gesetzgebung: Wir halten uns stets über Änderungen in den gesetzlichen Anforderungen und Marktbedingungen auf dem Laufenden. Dies ermöglicht es uns, schnell auf neue Vorschriften zu reagieren und unsere Produkte entsprechend anzupassen.
  9. Aufbewahrung der technischen Dokumentation: Nach dem letzten Verkauf eines Produkts bewahren wir alle technischen Dokumente für mindestens zehn Jahre auf. So können wir auch nachträglich die Konformität unserer Gasgeräte belegen.

 

 

Warum ist die CE-Kennzeichnung für uns wichtig?

Für uns als Hersteller und Händler ist die CE-Kennzeichnung unerlässlich, um unsere Gasgeräte in der EU vertreiben zu können. Sie stellt sicher, dass unsere Produkte den hohen Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen, die in der EU gelten. Ohne diese Kennzeichnung dürfen wir unsere Gasgeräte nicht auf dem europäischen Markt anbieten.

 

Wichtiger Hinweis

Dieser Blogbeitrag soll der Information dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

 

Fazit

Die CE-Kennzeichnung ist für uns als Hersteller und Händler von Gasgeräten ein wichtiger Bestandteil unseres Qualitäts- und Sicherheitsmanagements. Durch die Einhaltung der beschriebenen Schritte stellen wir sicher, dass unsere Produkte nicht nur sicher, sondern auch rechtlich konform sind. Dies ermöglicht uns den erfolgreichen Vertrieb unserer Gasgeräte in der gesamten EU.

 

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Durch unsere Erfahrung und sorgfältige Umsetzung der CE-Kennzeichnungsanforderungen sichern wir die Qualität unserer Produkte und gewährleisten deren Erfolg auf dem europäischen Markt.

 

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Zusammenspiel zwischen der EU-Richtlinie 2016/426/EU (oft als Gasgeräteverordnung bezeichnet), der Norm DIN EN 498 und dem CE-Kennzeichnungsverfahren

Das Zusammenspiel zwischen der EU-Richtlinie 2016/426/EU (oft als Gasgeräteverordnung bezeichnet), der Norm DIN EN 498 und dem CE-Kennzeichnungsverfahren ist ein komplexes Thema, das jedoch entscheidend für die Sicherheit und Qualität von unserer Gasgeräte ist. In unserem Blogbeitrag lässt sich dieses Zusammenspiel wie folgt erläutern:

 

EU-Richtlinie 2016/426/EU: Die Grundlage für die Sicherheit von Gasgeräten

Die EU-Richtlinie 2016/426/EU, auch als Gasgeräteverordnung bekannt, bildet den rechtlichen Rahmen für das Inverkehrbringen von Gasgeräten und -ausrüstungen in der Europäischen Union. Ziel der Richtlinie ist es, ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie den Schutz von Haustieren und Gütern zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl die Anforderungen an die Sicherheit von Gasgeräten als auch an deren Energieeffizienz.

Ein zentrales Element der Richtlinie ist die Konformitätsbewertung, die Hersteller von Gasgeräten durchlaufen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Diese Bewertung erfolgt in verschiedenen Modulen, wobei Modul B als „EU-Baumusterprüfung“ eine zentrale Rolle spielt.

 

Modul B: Die EU-Baumusterprüfung

Modul B ist der erste Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren für Gasgeräte und beschreibt die EU-Baumusterprüfung. Bei dieser Prüfung wird ein repräsentatives Muster des Produkts, das sogenannte „Baumuster“, von einer benannten Stelle überprüft. Diese Stelle bewertet, ob das Baumuster alle relevanten Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/426/EU erfüllt.

Die EU-Baumusterprüfung umfasst eine technische Analyse des Produkts, bei der seine Konstruktion und die verwendeten Materialien auf ihre Sicherheit und Eignung geprüft werden. Außerdem werden Prüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Produkt unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen sicher funktioniert.

Wenn das Baumuster alle Anforderungen erfüllt, stellt die benannte Stelle eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist ein entscheidender Nachweis dafür, dass das Produkt den Vorgaben der EU-Richtlinie entspricht.

 

DIN EN 498: Spezifische Anforderungen an Gasgeräte

Während die EU-Richtlinie 2016/426/EU den allgemeinen rechtlichen Rahmen vorgibt, definiert die DIN EN 498 spezifische technische Anforderungen für eine bestimmte Kategorie von Gasgeräten, nämlich Gasbrenner für den Außenbereich, wie z.B. Gasgrills oder Heizstrahler. Diese Norm legt detaillierte technische Kriterien fest, die solche Geräte erfüllen müssen, um sicher und effizient betrieben werden zu können.

Die DIN EN 498 umfasst unter anderem Anforderungen an:

  • Die Konstruktion des Geräts, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit gegen Überhitzung und Flammenrückschlag.
  • Die Materialien, aus denen das Gerät gefertigt ist, um eine langfristige Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
  • Die Leistung des Geräts, einschließlich der Wärmeabgabe und der Effizienz des Brennstoffverbrauchs.
  • Die Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. automatische Abschaltmechanismen oder Schutzvorrichtungen.

Durch die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 498 kann der Hersteller sicherstellen, dass sein Gasgerät nicht nur den allgemeinen Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/426/EU, sondern auch den spezifischen technischen Normen entspricht, die für diese Art von Geräten gelten.

 

Das CE-Kennzeichen: Nachweis der Konformität

Das CE-Kennzeichen ist das sichtbare Zeichen dafür, dass ein Produkt alle relevanten europäischen Normen und Richtlinien einhält, einschließlich der EU-Richtlinie 2016/426/EU und der DIN EN 498. Um das CE-Kennzeichen anbringen zu dürfen, muss der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, was im Falle von Gasgeräten die Durchführung der EU-Baumusterprüfung nach Modul B beinhaltet.

 

Mit der Anbringung des CE-Kennzeichens erklärt der Hersteller:

  1. Konformität mit der EU-Richtlinie 2016/426/EU: Das Produkt entspricht den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Gasgeräteverordnung.
  2. Einhaltung der spezifischen Normen, wie DIN EN 498: Das Produkt erfüllt die technischen Anforderungen, die in der relevanten harmonisierten Norm für seine spezifische Geräteklasse festgelegt sind.
  3. Durchlaufen eines Konformitätsbewertungsverfahrens: Das Produkt wurde von einer benannten Stelle geprüft und eine entsprechende Baumusterprüfbescheinigung wurde ausgestellt.

 

Fazit: Ein Zusammenspiel für Sicherheit und Qualität

Das Zusammenspiel von EU-Richtlinie 2016/426/EU, DIN EN 498 und dem CE-Kennzeichnungsverfahren stellt sicher, dass Gasgeräte in der EU sicher und zuverlässig sind. Die EU-Baumusterprüfung nach Modul B bildet dabei die Grundlage für die Bewertung der Konformität eines Geräts, während die DIN EN 498 als spezifische Norm sicherstellt, dass die besonderen Anforderungen an bestimmte Gasgerätearten erfüllt werden. Das CE-Kennzeichen ist schließlich der Nachweis dafür, dass wir als Hersteller alle erforderlichen Schritte unternommen haben, um die Sicherheit und Konformität unserer Produkte zu garantieren.

Für uns als Hersteller von Gasgeräten ist es daher entscheidend, die Anforderungen dieser Richtlinie und Normen genau zu verstehen und korrekt umzusetzen, um nicht nur die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sondern auch die Marktzulassung in der Europäischen Union zu erhalten.

 

EU-Richtlinie 2016/426/EU Modul B: Eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Konformität von Gasgeräten mit den europäischen Vorschriften.

EU-Richtlinie 2016/426/EU Modul B: Eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Konformität von Gasgeräten mit den europäischen Vorschriften.

Die EU-Richtlinie 2016/426/EU, auch bekannt als die „Gasgeräteverordnung“ (GAR – Gas Appliances Regulation), regelt die Anforderungen an Gasgeräte und Ausrüstungen in der Europäischen Union. Diese Richtlinie wurde am 9. März 2016 verabschiedet und trat am 21. April 2018 vollständig in Kraft. Sie ersetzt die frühere Richtlinie 2009/142/EG und zielt darauf ab, die Sicherheit, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Gasgeräten sicherzustellen, die innerhalb der EU verkauft und genutzt werden.

 

Überblick über die EU-Richtlinie 2016/426/EU

Die Richtlinie 2016/426/EU legt verbindliche Anforderungen fest, die Hersteller von Gasgeräten und Ausrüstungen erfüllen müssen, um ihre Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr zu bringen. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsanforderungen, Anforderungen an die Kennzeichnung, die technischen Dokumentationen und Verfahren zur Konformitätsbewertung.

 

Was ist Modul B?

Die Richtlinie 2016/426/EU enthält verschiedene Module zur Konformitätsbewertung, die als „Module“ bezeichnet werden. Modul B ist eines der zentralen Module und wird als „EU-Baumusterprüfung“ bezeichnet. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens zur Bewertung der Konformität eines Gasgeräts oder einer Ausrüstung mit den in der Richtlinie festgelegten Anforderungen.

 

Ziele von Modul B

Modul B hat das Ziel, sicherzustellen, dass ein Baumuster (Prototyp) eines Gasgeräts oder einer Ausrüstung den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie entspricht. Diese grundlegenden Anforderungen umfassen Aspekte wie die Sicherheit, die technische Leistung, die Energieeffizienz und den Umweltschutz.

 

Ablauf von Modul B

  1. Einreichung des Baumusters: Der Hersteller reicht bei einer benannten Stelle (Notified Body) ein Baumuster des Gasgeräts oder der Ausrüstung zusammen mit der technischen Dokumentation ein. Diese technische Dokumentation muss detaillierte Informationen über das Design, die Konstruktion und die Funktionsweise des Geräts enthalten.
  2. Prüfung durch die benannte Stelle: Die benannte Stelle prüft das Baumuster und die technische Dokumentation, um zu beurteilen, ob das Gasgerät die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Diese Prüfung umfasst in der Regel Labortests, technische Analysen und gegebenenfalls auch eine Überprüfung der Produktionsprozesse.
  3. Ausstellung der EU-Baumusterprüfbescheinigung: Wenn das Baumuster den Anforderungen entspricht, stellt die benannte Stelle eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist ein formelles Dokument, das bestätigt, dass das geprüfte Baumuster den einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 2016/426/EU entspricht.
  4. Verwendung der EU-Baumusterprüfbescheinigung: Der Hersteller kann diese Bescheinigung verwenden, um die Konformität seiner Serienproduktion zu erklären. Diese Bescheinigung ist jedoch nicht allein ausreichend für das Inverkehrbringen des Produkts; sie muss durch weitere Konformitätsbewertungsverfahren ergänzt werden, die in anderen Modulen der Richtlinie beschrieben sind.

 

Bedeutung von Modul B für Hersteller und Verbraucher

Für Hersteller ist Modul B von entscheidender Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, ihre Produkte legal auf dem EU-Markt zu vertreiben. Es gewährleistet, dass das Produkt sicher und zuverlässig ist und den europäischen Standards entspricht.

Für Verbraucher bedeutet Modul B Sicherheit. Produkte, die dieses Verfahren durchlaufen haben, wurden gründlich geprüft und erfüllen hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards. Das Risiko von Fehlfunktionen oder sicherheitsrelevanten Problemen wird somit deutlich reduziert.


Fazit

Modul B der EU-Richtlinie 2016/426/EU spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Konformität von Gasgeräten mit den europäischen Vorschriften. Es bietet einen strukturierten und standardisierten Ansatz zur Bewertung von Gasgeräten und schützt sowohl Hersteller als auch Verbraucher, indem es sicherstellt, dass nur sichere und zuverlässige Produkte auf den Markt kommen. Für Unternehmen, die Gasgeräte in der EU vertreiben wollen, ist das Verständnis und die Einhaltung der Anforderungen von Modul B unerlässlich.

Gasbräter 3 flammig
Die DIN EN 498: Eine zentrale Norm für die Sicherheit von gasbetriebenen Outdoor-Geräten

Die DIN EN 498: Eine zentrale Norm für die Sicherheit von gasbetriebenen Outdoor-Geräten

Die DIN EN 498 ist eine europäische Norm, die sich mit der Sicherheit von Geräten beschäftigt, die für das Grillen im Freien mit Gas verwendet werden. Sie trägt den Titel: „Flüssiggasgeräte für den Außenbereich – Gasgeräte für den Betrieb mit Flüssiggas – Sicherheit“. Diese Norm legt spezifische Anforderungen an die Konstruktion, den Betrieb und die Prüfverfahren für Gasgrills und ähnliche Geräte fest, die im Freien verwendet werden und mit Flüssiggas betrieben werden.

 

Ziel der DIN EN 498

Die Hauptziele der DIN EN 498 sind der Schutz von Verbrauchern und die Gewährleistung der Sicherheit im Umgang mit gasbetriebenen Outdoor-Geräten. Diese Norm stellt sicher, dass Geräte, die auf dem Markt angeboten werden, sicher sind und bestimmten Mindestanforderungen entsprechen. Dazu gehören Sicherheitsvorkehrungen gegen Fehlfunktionen, die potenziell gefährlich sein könnten, wie etwa Gaslecks, unvollständige Verbrennung oder unbeabsichtigtes Ausströmen von Gas.

Anwendungsbereich der Norm

Die DIN EN 498 gilt für alle gasbetriebenen Geräte, die im Freien verwendet werden, wie beispielsweise:

  • Gasgrills: Geräte, die hauptsächlich zum Grillen von Speisen im Freien verwendet werden.
  • Heizstrahler: Geräte, die zur Beheizung von Außenbereichen genutzt werden.
  • Campingkocher: Kleine, tragbare Geräte, die typischerweise beim Camping oder Picknicken verwendet werden.

Die Norm deckt sowohl fest installierte als auch tragbare Geräte ab, die mit Flüssiggas betrieben werden. Sie ist jedoch nicht anwendbar auf Geräte, die ausschließlich für den Gebrauch in Innenräumen konzipiert sind.

 

Wichtige Sicherheitsanforderungen

Die DIN EN 498 stellt eine Reihe von Anforderungen auf, um sicherzustellen, dass Geräte sowohl bei der Herstellung als auch während des Betriebs sicher sind:

  1. Konstruktionsanforderungen: Geräte müssen so konstruiert sein, dass sie den sicheren Betrieb gewährleisten. Dies umfasst den Schutz vor Überhitzung, die Stabilität der Geräte und die Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen wie Wetterbedingungen.
  2. Brennstoffregelung und -versorgung: Die Norm verlangt, dass die Brennstoffzufuhr sicher reguliert werden kann, um eine unkontrollierte Gasfreisetzung zu verhindern. Außerdem müssen Sicherheitsvorrichtungen wie Thermoelemente vorhanden sein, die das Gas automatisch abstellen, wenn die Flamme erlischt.
  3. Zündsysteme: Geräte müssen mit einem zuverlässigen Zündsystem ausgestattet sein, das eine sichere und einfache Entzündung des Gases ermöglicht. Auch die Sicherheit bei der Benutzung des Zündmechanismus wird geprüft.
  4. Verbrennungseffizienz: Die Norm legt fest, dass die Verbrennung des Gases effizient sein muss, um das Risiko einer unvollständigen Verbrennung und der damit verbundenen Kohlenmonoxidbildung zu minimieren.
  5. Prüfanforderungen: Die Geräte müssen verschiedenen Tests unterzogen werden, um ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Dazu gehören Belastungstests, Leckageprüfungen und Tests zur Beständigkeit gegenüber Korrosion und anderen Umwelteinflüssen.

Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt der DIN EN 498 ist die Anforderung an die klare und verständliche Kennzeichnung der Geräte. Jedes Gerät muss mit Informationen ausgestattet sein, die dem Benutzer wichtige Hinweise zur sicheren Nutzung geben. Dazu gehören:

  • Hinweise zur korrekten Montage und Verwendung: Dies umfasst die Beschreibung der richtigen Aufstellung und des sicheren Betriebs.
  • Warnhinweise: Deutliche Warnungen vor möglichen Gefahren, die beim unsachgemäßen Gebrauch auftreten können.
  • Wartungshinweise: Anweisungen zur regelmäßigen Wartung, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Bedeutung und Einhaltung

Die Einhaltung der DIN EN 498 ist für Hersteller und Importeure von gasbetriebenen Outdoor-Geräten in Europa von großer Bedeutung. Geräte, die den Anforderungen dieser Norm entsprechen, dürfen das CE-Kennzeichen tragen, was ihre Konformität mit den europäischen Sicherheitsstandards bestätigt. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie sich auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit der gekauften Geräte verlassen können, sofern diese nach den Vorgaben der DIN EN 498 geprüft wurden.

Fazit

Die DIN EN 498 ist eine zentrale Norm für die Sicherheit von gasbetriebenen Outdoor-Geräten. Sie gewährleistet, dass Produkte, die für den Gebrauch im Freien mit Flüssiggas vorgesehen sind, sicher und zuverlässig sind. Die strengen Anforderungen und Prüfungen, die in dieser Norm festgelegt sind, tragen wesentlich dazu bei, das Risiko von Unfällen zu minimieren und das Vertrauen der Verbraucher in diese Geräte zu stärken. Hersteller, die ihre Produkte nach dieser Norm fertigen, stellen sicher, dass ihre Geräte die hohen Sicherheitsstandards erfüllen, die in Europa gefordert werden.

 

 

Geräte

Produktsicherheits-Hinweis: Verwendung von Werkstoff 1.4301 bei Pfannen des ChattenGlut Gastrobräters

Die Pfannen des ChattenGlut Gastrobräters bestehen aus dem hochwertigen Edelstahl 1.4301 (X5CrNi18-10), der für seine ausgezeichnete Korrosionsbeständigkeit und Eignung im Lebensmittelbereich bekannt ist. Dieser austenitische Edelstahl wird in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie häufig verwendet und bietet eine hohe Lebensmittelsicherheit und Haltbarkeit.

 

Wichtige Hinweise zur sicheren Verwendung:

  1. Materialeigenschaften: Werkstoff 1.4301 zeichnet sich durch eine sehr gute Korrosionsbeständigkeit aus, auch in feuchten und leicht säurehaltigen Umgebungen. Für eine optimale Langlebigkeit sollte die Pfanne dennoch nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt und getrocknet werden.
  2. Reinigung und Pflege: Vermeiden Sie die Verwendung von aggressiven oder chlorhaltigen Reinigungsmitteln, da diese den Edelstahl angreifen können. Spülen Sie die Pfanne nach Gebrauch mit warmem Wasser ab und verwenden Sie milde Reinigungsmittel, um die Korrosionsbeständigkeit zu erhalten. Trocknen Sie die Pfanne anschließend gründlich ab, um Wasserflecken und Korrosion zu verhindern.
  3. Lebensmittelsicherheit: Der Werkstoff 1.4301 ist gemäß den europäischen Normen für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen. Bei sachgemäßer Pflege und Handhabung ist die Pfanne absolut sicher in der Lebensmittelzubereitung einsetzbar und beeinträchtigt nicht die Qualität der zubereiteten Speisen.
  4. Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung: Auch wenn der Werkstoff 1.4301 eine sehr gute Korrosionsbeständigkeit bietet, sollten Sie den direkten Kontakt mit stark sauren oder salzhaltigen Lebensmitteln über längere Zeiträume vermeiden, um die Langlebigkeit der Pfanne zu gewährleisten. Reinigen Sie die Pfanne nach dem Kontakt mit solchen Substanzen zeitnah.

 

Mit diesem Hinweis kommen wir unseren Informationspflichten gemäß der ab Dezember 2024 geltenden Produktsicherheitsverordnung (EU) nach. Sollten Sie Fragen zur sicheren Verwendung dieses Produkts haben oder weitere Informationen zur Pflege der Pfannen benötigen, wenden Sie sich bitte an Juergen Dross Professional Services GmbH oder info@kf-gastrobraeter.de

Produktsicherheits-Hinweis: Verwendung von verchromten Grillrosten beim ChattenGlut Gastrobräter

Produktsicherheits-Hinweis: Verwendung von verchromten Grillrosten beim ChattenGlut Gastrobräter

Die Grillroste des ChattenGlut (K+F) Gastrobräters verfügen über eine hochwertige, verchromte Oberfläche, die für ihre Korrosionsbeständigkeit und hohe Haltbarkeit bekannt ist. Diese Oberflächenbehandlung sorgt nicht nur für einen besseren Schutz des Grundmaterials, sondern auch für eine einfache Reinigung und eine verbesserte Lebensmittelsicherheit.

 

Wichtige Hinweise zur sicheren Verwendung:

  1. Materialeigenschaften: Die Verchromung der Grillroste bietet einen zusätzlichen Schutz gegen Rost und Abnutzung. Die Oberfläche ist widerstandsfähig gegenüber hohen Temperaturen und eignet sich ideal für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln. Es ist jedoch wichtig, die Roste regelmäßig zu reinigen, um die Langlebigkeit und die hygienischen Eigenschaften der Beschichtung zu gewährleisten.
  2. Reinigung und Pflege: Verwenden Sie zur Reinigung der verchromten Grillroste milde Reinigungsmittel und weiche Bürsten oder Schwämme, um die Oberfläche nicht zu beschädigen. Aggressive Reinigungsmittel oder scheuernde Utensilien sollten vermieden werden, da sie die Chromschicht angreifen könnten. Nach dem Reinigen sollte der Grillrost gründlich getrocknet werden, um Wasserflecken und die Bildung von Rost an beschädigten Stellen zu verhindern.
  3. Lebensmittelsicherheit: Die verchromte Oberfläche der Grillroste ist lebensmittelsicher und erfüllt die europäischen Anforderungen für den Kontakt mit Lebensmitteln. Bei sachgemäßer Pflege und Handhabung wird die Qualität der zubereiteten Speisen nicht beeinträchtigt.
  4. Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung: Trotz der hohen Beständigkeit der verchromten Oberfläche sollte darauf geachtet werden, den Grillrost nicht zu stark mechanisch zu belasten oder zu beschädigen, da dies die Schutzschicht beeinträchtigen könnte. Nach jedem Gebrauch empfiehlt es sich, den Grillrost gründlich zu reinigen, um Ablagerungen und Verkrustungen zu entfernen, die die Chromschicht auf Dauer beeinträchtigen könnten.

 

Mit diesem Hinweis kommen wir unseren Informationspflichten gemäß der ab Dezember 2024 geltenden Produktsicherheitsverordnung (EU) nach. Bei Fragen zur sicheren Verwendung oder zur Pflege der verchromten Grillroste wenden Sie sich bitte an Juergen Dross Professional Services GmbH oder info@kf-gastrobraeter.de