DGUV Regel 110-010: Verwendung von Flüssiggas leicht erklärt

von | Jul 3, 2024 | Gastro-Tipps, Presse, Über uns, Unsere Shops & Geräte | 0 Kommentare

Die DGUV Regel 110-010 bietet detaillierte Richtlinien zur sicheren Verwendung von Flüssiggas. Flüssiggas ist ein vielseitiger Energieträger, der in vielen Bereichen, von der Industrie bis hin zum Haushalt, eingesetzt wird. Um seine Nutzung sicher und effizient zu gestalten, sind die in der DGUV Regel 110-010 enthaltenen Vorschriften und Hinweise essenziell. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Punkte der Regel umfassend erläutert.

Was ist Flüssiggas?

Flüssiggas besteht hauptsächlich aus den Kohlenwasserstoffen Propan und Butan, die unter Druck verflüssigt werden. Diese Gase sind farblos und geruchlos. Aus Sicherheitsgründen wird ihnen jedoch ein Geruchsstoff beigemischt, um Lecks leichter erkennen zu können.

Eigenschaften von Flüssiggas

Flüssiggas hat spezifische physikalische und chemische Eigenschaften, die bei der Handhabung berücksichtigt werden müssen:

  • Entzündbarkeit: Flüssiggas ist extrem entzündbar. Schon eine geringe Mischung mit Luft kann zu explosiven Gas-Luft-Gemischen führen.
  • Dichte: Flüssiggas ist schwerer als Luft und kann bei Lecks zu Boden sinken, wo es sich ansammeln und ein explosives Gemisch bilden kann.
  • Dampfdruck: Der Druck in Flüssiggasbehältern hängt stark von der Temperatur ab. Mit steigender Temperatur steigt auch der Druck im Behälter.

Anwendungsbereiche und Geltungsbereich der DGUV Regel 110-010

Die Regel gilt für die gewerbliche Verwendung von Flüssiggas zu Brennzwecken. Sie umfasst Flüssiggasanlagen, die aus Flüssiggasflaschen oder Einwegbehältern versorgt werden, sowie ortsfeste Druckgasbehälter. Flüssiggasanlagen, die in speziellen Bereichen wie Bauarbeiten oder Laboratorien verwendet werden, sind ebenfalls abgedeckt.

Lagerung von Flüssiggas

Lagerung im Freien

  • Flüssiggasflaschen sollten aufrecht und gesichert gelagert werden, um ein Umfallen zu verhindern.
  • Der Lagerplatz muss gut belüftet sein und fern von Zündquellen liegen.
  • Flüssiggasflaschen dürfen nicht in engen Höfen oder Verkehrswegen gelagert werden.

Lagerung in Räumen

  • Die Räume müssen gut belüftet sein, um eine Ansammlung von Gasen zu verhindern.
  • Es dürfen nur die zulässigen Mengen an Flüssiggas gelagert werden.
  • Die Lagerung in Kellern oder anderen Räumen unter Erdgleiche ist grundsätzlich zu vermeiden, da sich das Gas dort sammeln könnte.

Handhabung von Flüssiggas

Sicherheit bei der Handhabung

  • Dichtheitsprüfung: Vor jeder Verwendung ist sicherzustellen, dass alle Verbindungen dicht sind. Leckagen können mittels Lecksuchspray überprüft werden.
  • Schulung der Mitarbeiter: Nur geschultes Personal darf Flüssiggasflaschen wechseln und handhaben.
  • Vermeidung von Zündquellen: Bei der Handhabung von Flüssiggas müssen alle Zündquellen, wie offene Flammen oder Funkenbildung, ferngehalten werden.

Sicherheitsmaßnahmen

Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen

  • Regelmäßige Schulungen: Mitarbeiter sollten regelmäßig im sicheren Umgang mit Flüssiggas geschult werden.
  • Notfallmaßnahmen: Klare Anweisungen für den Notfall, wie das Schließen der Hauptabsperreinrichtung, sollten vorhanden sein und allen Mitarbeitern bekannt gemacht werden.
  • Schutzkleidung: Beim Umgang mit Flüssiggas ist geeignete Schutzkleidung, wie feuerfeste Handschuhe und Schutzbrillen, zu tragen.

Verhalten im Gefahrenfall

  • Bei Leckagen ist die Gaszufuhr sofort zu schließen und der Raum gut zu lüften.
  • Zündquellen sind fernzuhalten und elektrische Schalter dürfen nicht betätigt werden.
  • Bei einem Gasbrand sollten geeignete Feuerlöscher der Brandklasse C eingesetzt werden. Die Feuerwehr ist zu verständigen und über die Anzahl und den Standort der Flüssiggasflaschen zu informieren.

Verwendung von Flüssiggas in verschiedenen Umgebungen

Baustellen

  • Auf Baustellen müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, insbesondere beim Schweißen oder Schneiden mit Flüssiggas.
  • Die Lagerung von Flüssiggasflaschen muss gut organisiert und gesichert erfolgen.

Laboratorien

  • In Laboratorien ist der Umgang mit Flüssiggas besonders zu überwachen, da hier häufig mit empfindlichen Materialien gearbeitet wird.
  • Es sind spezielle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Explosionen und Brände zu verhindern.

Veranstaltungen

  • Bei Veranstaltungen, auf denen Flüssiggas verwendet wird, muss sicherstellt werden, dass alle Auflagen zur Verhinderung von Unfällen erfüllt sind.
  • Dies umfasst die Sicherung der Gasflaschen, ausreichende Belüftung und das Vorhandensein von Feuerlöschern.

 

 

Prüfungen und Wartung

Regelmäßige Prüfungen

  • Dichtheitsprüfungen: Flüssiggasanlagen müssen regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.
  • Funktionsprüfungen: Die Sicherheitsventile und anderen sicherheitsrelevanten Komponenten müssen regelmäßig geprüft werden.
  • Dokumentation: Alle Prüfungen und Wartungen sind zu dokumentieren, um einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu führen.

Fazit

Die DGUV Regel 110-010 bietet eine umfassende Anleitung für die sichere Verwendung von Flüssiggas. Durch das Befolgen dieser Regelungen können Unfälle vermieden und ein sicherer Betrieb gewährleistet werden. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten die Richtlinien kennen und anwenden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Für weitere Details und spezifische Anforderungen besuchen Sie die Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder konsultieren Sie die vollständige Regel 110-010.

Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften zur Verwendung von Flüssiggas näherbringen. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Sicherheitsfachkraft oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

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Anja Rehlinger

Anja Rehlinger

Autorin

Anja Rehlinger ist eine hessische Frohnatur und Mutter zweier süßer Banausen, die sie auf Trapp halten. Neben ihrem Hauptjob als Bürokauffrau ist für sie das Schreiben von Blogartikeln eine gelungene Abwechslung im Berufsalltag.