RICHTLINIEN DES DROSS-BLOGS

RICHTLINIEN DES DROSS-BLOGS

Richtlinien, Erstellung Blog

Beiträge
Dank der Reichweite im Internet ist der Dross-Blog für jedermann leicht zugänglich. Aus diesem Grund wird vermieden, ausschließlich bestimmte Personengruppen direkt anzusprechen. Alle Beiträge kommen ohne bürokratisches oder behördliches Ausdrucksweise aus. Wir versuchen, ohne eine fachspezifische und allzu technische Terminologie zu schreiben, was den Blog für möglichst viele Interessenten und Kunden zugänglich machen soll.

Wenn sich einmal ein Fachwort nicht umgehen lässt, finden Sie dessen Erklärung direkt im Beitrag. Falls Sie dennoch einmal keine Erklärung finden, dann lassen Sie es uns wissen.

Befähigte Person
Auch wenn Sie sich als Privatperson durch diesen Blog eine ganze Menge Wissen aneignen können gilt immer:

Sie müssen bei Prüfungen, Störungen, Wartungs- oder Installationsarbeiten an Ihrer überwachungsbedürftigen Anlage immer eine befähigte Person hinzuziehen. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen unter anderem Flüssiggas-, Ölfeuerungs- oder Tankanlagen.

Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 (TRBS) konkretisiert die Anforderung an eine befähigte Person wie folgt:

„Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen […] über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese wurden erworben durch:
Berufsausbildung,
Berufserfahrung und
zeitnahe berufliche Tätigkeit.“

Bitte verstehen Sie die Inhalte des Dross-Blogs nicht als Kauf- oder Reparaturberatung. Keine Anlage ist wie die andere und wir kennen die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort nicht. Insofern stellen unsere Beiträge nur eine Empfehlung dar und keine Beratung zur konkreten Vorgehensweise. Richtige Hilfestellung kann Ihnen nur die befähigte Person geben.

Made for Germany
Wir erwähnen in unseren Beiträgen eine Vielzahl von Gesetzen, Richtlinien, Vorschriften sowie Arbeitsblätter, an denen wir zum Teil selber mitgearbeitet haben. Diese beziehen sich fast ausschließlich auf unseren deutschen Markt. In anderen Ländern existieren teilweise vollkommen abweichende Regularien, die wir nicht beurteilen können und wollen. Bitte seien Sie sich dessen bewusst, wenn Sie entsprechende Produkte nicht in Deutschland einsetzen wollen oder dies bereits tun.

Kommentarfunktion
Diesen Blog betreiben wir nicht, um zu Werbe- oder Marketingzwecken an Ihre persönlichen Daten zu kommen.

Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungen haben oder uns einfach ihr Feedback senden möchten, können Sie das gerne per E-Mail tun. Wir werden versuchen, so schnell wie möglich zu antworten.

EU-Verordnung 2016/426: Neue Regelungen für Gasgeräte 

EU-Verordnung 2016/426: Neue Regelungen für Gasgeräte 

Mehr Sicherheit, aber auch höhere Kosten

Die Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016, bekannt als die Gasgeräteverordnung, stellt einen wichtigen Schritt in Richtung erhöhter Sicherheit und Effizienz für Gasgeräte dar. Diese Verordnung ersetzt die frühere Richtlinie 2009/142/EG und bringt einige signifikante Änderungen und Anforderungen mit sich. Während die neuen Regelungen viele Vorteile bieten, bringen sie auch zusätzliche Kosten für Hersteller und Verbraucher mit sich.

Ziele und Anwendungsbereich

Die Verordnung zielt darauf ab, den Binnenmarkt der EU zu stärken und ein hohes Sicherheits- und Effizienzniveau für Gasgeräte sicherzustellen. Sie gilt für:

  • Geräte: Diese umfassen alle gasbetriebenen Geräte, die zum Kochen, Heizen, zur Warmwasserbereitung, Kühlung, Beleuchtung oder zum Waschen verwendet werden, sowie Gebläsebrenner und Heizgeräte, die mit solchen Brennern ausgestattet sind.
  • Bauteile: Dazu gehören Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen, die in Gasgeräte eingebaut werden oder zur Herstellung solcher Geräte dienen.

Hauptanforderungen

  1. Sicherheitsstandards: Die Verordnung legt strenge Sicherheitsanforderungen fest, um Risiken wie Gaslecks, Explosionen und Kohlenmonoxidvergiftungen zu minimieren. Dies schließt detaillierte technische Spezifikationen für die Konstruktion und Leistung der Geräte ein.
  2. Energieeffizienz: Gasgeräte müssen nicht nur sicher, sondern auch energieeffizient sein. Diese Anforderung soll helfen, den Energieverbrauch in der EU zu senken und die Umwelt zu schützen.
  3. Marktzugang und CE-Kennzeichnung: Die Verordnung standardisiert die Konformitätsbewertungsverfahren und die CE-Kennzeichnung. Geräte, die die Anforderungen erfüllen, können in allen Mitgliedstaaten verkauft werden, was den Binnenmarkt stärkt.

Übergangs- und Umsetzungsregelungen

Die Verordnung trat am 21. April 2018 in Kraft. Hersteller mussten ihre Produkte und Prozesse rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen. Dies bedeutete oft umfangreiche Tests und Zertifizierungen, um die Konformität sicherzustellen.

Kosten und Herausforderungen

Die Einführung der Verordnung brachte erhebliche Kosten mit sich, die nicht zu unterschätzen sind. Diese Kosten entstehen durch:

  • Neuzertifizierung: Hersteller mussten bestehende Produkte nach den neuen Standards zertifizieren lassen, was umfangreiche Tests und Prüfungen erforderte.
  • Produktanpassungen: Viele Hersteller mussten ihre Produkte an die neuen technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen anpassen. Dies beinhaltete oft Änderungen in der Konstruktion und in den verwendeten Materialien.
  • Schulung und Weiterbildung: Mitarbeiter mussten in den neuen Standards und Verfahren geschult werden, um sicherzustellen, dass die Produkte den Anforderungen entsprechen.

Einige Kritiker argumentieren, dass die bisherigen Regelungen der Richtlinie 2009/142/EG bereits ausreichend waren und dass die neuen Anforderungen zu übertrieben und kostspielig sind. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten durch die zusätzlichen Kosten und den administrativen Aufwand finanziell belastet werden.

Fazit

Die Verordnung (EU) 2016/426 bringt zweifellos Vorteile in Bezug auf die Sicherheit und Effizienz von Gasgeräten. Die einheitlichen Standards fördern den freien Handel innerhalb der EU und erhöhen das Sicherheitsniveau für Verbraucher. Allerdings sind diese Vorteile mit erheblichen Kosten verbunden, die von den Herstellern getragen werden müssen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese zusätzlichen Kosten auf die Preise für Endverbraucher auswirken werden und ob die angestrebten Sicherheits- und Effizienzeffekte die höheren Ausgaben rechtfertigen.

Für detaillierte Informationen und den vollständigen Gesetzestext besuchen Sie bitte die offizielle EUR-Lex Webseite.

Gastrobräter